Wie erhalte ich Physiotherapie?

1. Arzt aufsuchen:

Ihr behandelnder Arzt kann Ihnen zur (unterstützenden) Krankheitsbehandlung Physiotherapie verordnen. Hierfür gibt es die Heilmittel-Richtlinien zur Verordnung von Physiotherapie und den dazugehörigen Heilmittelkatalog. Dieser Katalog legt das in der Regel medizinisch Notwendige fest, z. B. die Gesamtverordnungsmenge, die grund­sätzlich ausreichen soll, das festgelegte Therapieziel zu erreichen. Ist die Gesamtverordnungsmenge bereits ausgeschöpft, kann der Arzt jedoch – medizinisch begründet – zusätzliche Behandlungen verordnen.

 

2. Verordnung erhalten:

Auf der Heilmittelverordnung notiert der Arzt die Diagnose mit Leitsymptomatik, Verordnungsmenge und Therapieziel. Zudem wird festgehalten, welche Therapie Sie erhalten und wie oft Sie pro Woche behandelt werden sollen. Hier muss auch vermerkt sein, wenn Sie den Physiotherapeuten nicht selbst aufsuchen können: Dann erfolgt die Behandlung in sogenannten „Hausbesuchen“.

 

3. Unsere Physiotherapiepraxis aufsuchen:

Falls Ihr Arzt auf dem Rezept nichts anderes notiert hat, müssen Sie innerhalb von 10 Tagen mit der Behandlung beginnen.

 

4. Die Therapie:

In unserer physiotherapeutischen Behandlung erfolgt immer zuerst ein Gespräch über die Erkrankung und eine genaue physiotherapeutische Untersuchung (Befund), aus der sich die aktiven oder passiven Behandlungstechniken ergeben.

 

5. Zuzahlungsregelung:

Die aktuelle Zuzahlung für Heilmittel beträgt 10,- € Rezeptgebühr je Verordnung und 10 % je Leistung. Diese Gebühren sind keine zusätzlichen Einnahmen des Therapeuten, sondern werden mit den Krankenkassen verrechnet. Die Höhe einer Zuzahlung hängt vom Wert der Verordnung ab. Es besteht eine Verpflichtung zur Zahlung der gesetzlichen Zuzahlung, außer Sie sind hiervon befreit. Setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Ver­bindung, um zu klären, ob und ab wann Sie eine Befreiung erhalten können. Kinder sind generell befreit.